s. Mitschnitt der 27.Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf auf Youtube:
Ab Minute: 21:10 – 23:01
Wortlaut des Transkript:
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3.3 Drucksache 1610 eine Anfrage von Herrn Schröter zum Thema Anspruch auf
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Entschädigung für Anwohner und Gewerbetreibende bei umfangreichen Baumaßnahmen auf öffentlichem Straßenland Herr Schröter sie haben das
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Wort vielen Dank Fr. Vorsitzende ich frage das Amt: haben von längerfristigen
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umfangreichen Baumaßnahmen auf öffentlichem Straßenland unmittelbar betroffene Anwohner und Gewerbetreibende
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beispielsweise Einzelhandel und oder Gastronomen gegeben falls Anspruch auf
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Entschädigung wenn sie massive finanzielle Einbußen erleiden vielen
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dank vielen Dank und zur Beantwortung bitte erneut Frau Stadträtin
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schrutthel
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vielen Dank Frau Vorsteherin sehr geehrte Damen und Herren sehr Herr Schröter vielen Dank für Ihre Anfrage ja
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das Land Berlin gewährt Gewerbetreibenden Überbrückungshilfen wenn diese von besonders umfangreichen
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und lange andauernden Straßenbaumaßnahmen des Landes Berlin beeinträchtigt sind und dadurch
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existenzgefährdende Umsatzrückgänge erleiden gleiches gilt für Maßnahmen
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privater F und Entsorgungsunternehmen beispielsweise Vattenfall oder die Fernwärme GmbH die Baumaßnahme muss jedoch
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die Dauer von drei Monaten überschreiten ein entsprechender Antrag ist bei der zuständigen Senatsverwaltung für
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Wirtschaft Energie und Betriebe zu stellen der höchstförderbetrag beträgt hier 35 000 €. es besteht jedoch kein
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Rechtsanspruch auf die Hilfe da sich um eine freiwillige Leistung des Landes Berlins handelt vielen Dank Herr
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Schröter gibt’s eine Nachfrage nein es gibt keine Nachfrage ich bedanke mich für die ausführlich und
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positive Antwort sehr gern vielen dank vielen Dank Wortmeldungen der